VSU
Verstärkter Stützunterricht
Kinder mit besonderen Bedürfnissen können integrativ beschult werden. In diesem Fall fördern Schulische Heilpädagoginnen des Kinderdorfs das Kind in der Regelschule der Wohngemeinde.
Das Amt für Sonderschulwesen bestimmt den Umfang der Unterstützung. Klassenlehrperson und Schulische Heilpädagogin arbeiten zusammen.
Integration
Von der 1H bis zur 11OS
Der VSU wird von der 1H bis zur 11OS angeboten. Im Klassenzimmer gilt der Grundsatz: soviel Integration wie möglich, sowenig Separation wie nötig.
Das Kind soll sich wohlfühlen, soziale Kontakte pflegen und erhält einen individuellen Lehrplan sowie Lernbericht. Das Zentrum für Entwicklung und Therapie (ZET) verantwortet pädagogisch-therapeutische Massnahmen. Jährliche Überprüfung mit Fachpersonen findet statt.
«Soviel Integration wie möglich, sowenig Separation wie nötig.»
Interesse am
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